Mitglieder der Jugendabteilung des SCC sind die weiblichen und männlichen Jugendlichen bis zu einem Alter von 18 Jahren sowie alle innerhalb des Jugendbereiches gewählten und berufenen Mitglieder.
Die Interessen der Jugendlichen des Vereins werden vom Jugendausschuss wahrgenommen.
Im ersten Quartal eines Jahres ( vor der Jahreshauptversammlung des Vereins ) wählt die Jugendversammlung den Jugendwart des Vereins sowie den Jugendausschuss. Der Jugendausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, zwei weiblichen und zwei männlichen Vertretern der Vereinsjugend. Die Vertreter der Jugend werden auf einem Jugendtag des Vereins gewählt.
Die Vereinsjugend hat das Recht, an Sitzungen des Jugendausschusses teilzunehmen.
Der Jugendausschuss ist zuständig für die Einhaltung der Vereinssatzung, der Jugendordnung und der Beschlüsse des Vereinsjugendtages. Er ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des SCC verantwortlich.
Der Jugendtag ist spätestens 4 Wochen vor der Jahreshauptversammlung des SCC abzuhalten.
Die Einberufung und Durchführung des Jugendtages erfolgen nach
den Bestimmungen der
Satzung des Ski-Club Cronenberg (SCC)
Auf dem Jugendtag erstattet der Ausschuss einen Jahresbericht über
die Jugendarbeit im Verein (Freizeiten, Trainingsfahrten, Wettkämpfe etc.) und führt eine Aussprache über
den Jahresbericht sowie über sonstige, von der Vereinsjugend vorgetragene
Wünsche und Anträge.
Wahl der Jugendvertretung gem. §
3 Jugendordnung.
Die Jugendordnung wurde am 18. 04. 2002 in Wuppertal von der Jugendvertretung beraten und der Mitgliederversammlung am 24.04.02 vorgestellt und beschlossen und tritt am 01.01.2003 in Kraft. Die bisherige Jugendordnung vom 29.03.79 erlischt mit dem 31.12.2002.