Jugendordnung des 
Ski - Club Cronenberg 1929 e.V.

§ 1  Mitgliedschaft

Mitglieder  der Jugendabteilung des SCC sind die weiblichen und männlichen Jugendlichen bis zu einem Alter von 18 Jahren sowie alle innerhalb des Jugendbereiches gewählten und berufenen Mitglieder.

§ 2   Interessen

Die Interessen der Jugendlichen des Vereins werden vom Jugendausschuss wahrgenommen.

  1. in allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendarbeit und Jugendpflege.
  2. bei überfachlichen oder gemeinsam. sportlichen Interessen der die Jugend berührenden Fragen.
  3. um in kameradschaftlicher und fairer Weise Sport zu erlernen und zu betreiben.

§ 3  Wahl Jugendausschuss und Jugendwart

Im ersten Quartal eines Jahres ( vor der Jahreshauptversammlung des Vereins ) wählt die Jugendversammlung den Jugendwart  des Vereins sowie den Jugendausschuss. Der Jugendausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, zwei weiblichen und zwei männlichen Vertretern der Vereinsjugend. Die Vertreter  der Jugend werden auf einem Jugendtag des Vereins gewählt.

§ 4  Aufgaben und Zuständigkeit von Jugendausschuss und Jugendwart

Beschreibung :

  1. Enge Kontaktpflege zwischen  Jugendausschuss und Jugendwart
  2. Wahrnehmung kultureller Belange.
  3. Pflege der Gemeinschaft und Förderung jugendgemäßer Geselligkeit.
  4. Herstellung enger Kontakte zu den Eltern der Jugendlichen .
  5. Herstellung und Halten von Kontakten zu Schulen, anderer Jugend- und Sport- Organisationen, dem Stadtjugendring und Organen der öffentlichen und freien Jugendhilfe.
  6. Betreuung der Jugendlichen auf allen Gebieten.

Die Vereinsjugend hat das Recht, an Sitzungen des Jugendausschusses teilzunehmen.

Der Jugendausschuss ist zuständig für die  Einhaltung der Vereinssatzung, der Jugendordnung und der Beschlüsse des Vereinsjugendtages. Er ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des SCC verantwortlich.

§ 5  Jugendtag / Jugendversammlung

Der Jugendtag ist spätestens 4 Wochen vor der Jahreshauptversammlung des SCC abzuhalten.

Die Einberufung und Durchführung des Jugendtages erfolgen nach den Bestimmungen der 
Satzung des Ski-Club Cronenberg (SCC)

Auf dem Jugendtag erstattet der Ausschuss einen Jahresbericht über die Jugendarbeit im Verein (Freizeiten, Trainingsfahrten, Wettkämpfe etc.) und führt eine Aussprache über den Jahresbericht sowie über sonstige, von der Vereinsjugend vorgetragene Wünsche und Anträge.
Wahl  der Jugendvertretung gem. § 3  Jugendordnung.

Die Jugendordnung wurde am 18. 04. 2002 in Wuppertal von der Jugendvertretung beraten und der Mitgliederversammlung am 24.04.02 vorgestellt und beschlossen und tritt am 01.01.2003 in Kraft. Die bisherige Jugendordnung vom 29.03.79 erlischt mit dem 31.12.2002.